Ein Gegengutachten (Privatgutachten) prüft ein bestehendes Gerichtsgutachten kritisch auf fachliche Fehler, unvollständige Befunde oder nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen. Es liefert eine fundierte sachverständige Stellungnahme – die fachlich-technische Grundlage, um ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten über Ihren Anwalt anzufechten.

Wann ist ein Gegengutachten sinnvoll?

  • Wenn das Gerichtsgutachten fachliche Fehler oder Lücken enthält
  • Wenn wichtige Mängel oder Ursachen übersehen wurden
  • Wenn die Messmethodik oder die Schadensbewertung fragwürdig ist
  • Wenn Sanierungskosten unrealistisch geschätzt wurden
  • Als fachliche Grundlage für Einwendungen oder ein Ergänzungsgutachten

Was das Gegengutachten prüft

  • Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Befunde
  • Mess- und Untersuchungsmethodik (statt bloßer Vermutung)
  • Ursachenbewertung und Schlussfolgerungen
  • Plausibilität der Schadens- und Kostenschätzung
  • Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Normen

Ablauf

  • Durchsicht des vorliegenden Gerichtsgutachtens und der Akte
  • Eigene Begutachtung vor Ort mit Diagnosetechnik, wenn möglich
  • Schriftliche, nachvollziehbare Stellungnahme mit Belegen
  • Abstimmung mit Ihrem Anwalt für die weitere Verwertung

Hinweis: Das Gegengutachten ist eine fachlich-technische Stellungnahme. Die rechtliche Verwertung (z. B. Einwendungen im Verfahren) erfolgt über Ihren Rechtsanwalt.

Gerichtsgutachten prüfen lassen: 07181 2699854

Autor: Stefan Klaus Ritter, Bausachverständiger – Bausachverständigenbüro SKR, Römmelgasse 6, 73614 Schorndorf.