Beweise verschwinden auf Baustellen schneller, als Prozesse beginnen: Mängel werden überbaut, Feuchtebilder trocknen ab, Risse werden verspachtelt. Wer seine Ansprüche sichern will, muss den Zustand JETZT beweissicher dokumentieren. Wir unterstützen Sie dabei auf zwei Wegen: mit privater Beweissicherung (gerichtsfeste Zustandsdokumentation mit Messdaten, Lichtbildern und Protokoll – auch vor Nachbar-Bauvorhaben oder vor Abnahme) und als technische Begleitung im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 ZPO, das Ihr Anwalt führt: Wir helfen, die Beweisfragen technisch präzise zu fassen, begleiten den Ortstermin des Gerichtsgutachters und prüfen dessen Gutachten auf methodische Schwächen.
Beweissichere Zustandsdokumentation (5-W-Schema, Messprotokolle mit Geräte- und Verfahrensangabe, GPS-/zeitgestempelte Lichtbilder, Hash-Quittung der Bilddateien), technische Formulierungshilfe für Beweisfragen, Begleitung von Gerichtsgutachter-Ortsterminen als Privatsachverständiger, Prüfung von Gerichtsgutachten, Dokumentation vor Verjährungs- und Überbauungs-Stichtagen. Hinweis: Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren – Antrag und Rechtsfragen führt Ihr Rechtsanwalt; wir liefern die sachverständige Grundlage.
BAUSACHVERSTÄNDIGENBÜRO SKR · Stefan Klaus Ritter · Römmelgasse 6, 73614 Schorndorf
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