Gegengutachten – sachverständige Unterstützung, wenn es darauf ankommt

Ein Gutachten ist kein Urteil – es ist eine fachliche Behauptung, die man prüfen kann. Wenn ein Fremdgutachten gegen Sie spricht, zerlegen wir es methodisch: Wurden die richtigen Messverfahren eingesetzt? Stimmt der Norm-Stand zur Bauzeit? Trägt die Kausalkette vom Befund zur Schlussfolgerung? Häufig finden wir genau dort die Lücken, an denen die Bewertung kippt. Unser Gegengutachten (kritische sachverständige Stellungnahme) gibt Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt die technischen Argumente an die Hand – konstruktiv formuliert, auf die Sache gerichtet, gerichtsverwertbar dokumentiert.

Leistungsumfang

Methodische Prüfung des Fremdgutachtens (Messverfahren, Mess-Unsicherheit, Norm-Stand zur Bauzeit, Ursache-Wirkungs-Kette), eigene Kontrollmessungen vor Ort, schriftliche sachverständige Stellungnahme mit klar belegten Einwänden, technische Zuarbeit für Ihren Rechtsanwalt. Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung – die rechtliche Bewertung und Prozessführung gehört in die Hand Ihres Anwalts, wir liefern die bautechnische Substanz dafür.

Gegengutachten in Ihrer Nähe

Kontakt

BAUSACHVERSTÄNDIGENBÜRO SKR · Stefan Klaus Ritter · Römmelgasse 6, 73614 Schorndorf

☎ (07181) 2698810 · Mo–Fr 8–12 und 17–22 Uhr · https://www.baugutachter-ritter.de/kontakt/