Ein Gutachten ist kein Urteil – es ist eine fachliche Behauptung, die man prüfen kann. Wenn ein Fremdgutachten gegen Sie spricht, zerlegen wir es methodisch: Wurden die richtigen Messverfahren eingesetzt? Stimmt der Norm-Stand zur Bauzeit? Trägt die Kausalkette vom Befund zur Schlussfolgerung? Häufig finden wir genau dort die Lücken, an denen die Bewertung kippt. Unser Gegengutachten (kritische sachverständige Stellungnahme) gibt Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt die technischen Argumente an die Hand – konstruktiv formuliert, auf die Sache gerichtet, gerichtsverwertbar dokumentiert.
Methodische Prüfung des Fremdgutachtens (Messverfahren, Mess-Unsicherheit, Norm-Stand zur Bauzeit, Ursache-Wirkungs-Kette), eigene Kontrollmessungen vor Ort, schriftliche sachverständige Stellungnahme mit klar belegten Einwänden, technische Zuarbeit für Ihren Rechtsanwalt. Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung – die rechtliche Bewertung und Prozessführung gehört in die Hand Ihres Anwalts, wir liefern die bautechnische Substanz dafür.
BAUSACHVERSTÄNDIGENBÜRO SKR · Stefan Klaus Ritter · Römmelgasse 6, 73614 Schorndorf
☎ (07181) 2698810 · Mo–Fr 8–12 und 17–22 Uhr · https://www.baugutachter-ritter.de/kontakt/
Ein Gutachten ist kein Urteil, sondern eine fachliche Bewertung – und die kann Fehler enthalten: unzureichende Messungen, eine falsch zugeordnete Ursache, übersehene Randbedingungen oder nicht schlüssige Schlussfolgerungen. Wenn ein vorliegendes Gutachten zu Ihren Lasten ausfällt, ist es weder sinnvoll noch nötig, das einfach hinzunehmen. Ein Gegengutachten prüft es dort, wo es angreifbar ist.
SKR analysiert das fremde Gutachten Punkt für Punkt: Wurde die richtige Methode gewählt? Sind die Messungen nachvollziehbar und ausreichend? Ist die Ursache korrekt zugeordnet? Trägt die Begründung die Schlussfolgerung? Wo nötig, erhebt SKR eigene Befunde und Messungen. Das Ergebnis ist eine sachliche, belegte Stellungnahme, die die Schwachstellen benennt – als Grundlage für Ihren Anwalt, die Versicherung oder das Gericht. Die Kritik bleibt dabei konstruktiv und auf die Sache gerichtet, nicht auf die Person des Erstellers.
Wann brauche ich ein Gegengutachten?
Wenn ein vorliegendes Gutachten – etwa der Versicherung oder der Gegenseite – Ihrer Einschätzung widerspricht und zu Ihren Lasten ausfällt. Dann lohnt die fachliche Überprüfung.
Kann jedes Gutachten angegriffen werden?
Prüfbar ist jedes Gutachten. Ob es angreifbar ist, hängt von Methodik, Messungen und Schlüssigkeit ab. SKR bewertet neutral, ob und wo fachliche Schwächen vorliegen.
Erhöht ein Gegengutachten meine Chancen?
Es liefert die fachliche Grundlage, um ein fehlerhaftes Gutachten zu entkräften. Die rechtliche Bewertung und Prozessstrategie bleiben Sache Ihres Anwalts.
