Ein Gegengutachten (Privatgutachten) prüft ein bestehendes Gerichtsgutachten kritisch auf fachliche Fehler, unvollständige Befunde oder nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen. Es liefert
eine fundierte sachverständige Stellungnahme – die fachlich-technische Grundlage, um ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten über Ihren Anwalt anzufechten.
Wann ist ein Gegengutachten sinnvoll?
- Wenn das Gerichtsgutachten fachliche Fehler oder Lücken enthält
- Wenn wichtige Mängel oder Ursachen übersehen wurden
- Wenn die Messmethodik oder die Schadensbewertung fragwürdig ist
- Wenn Sanierungskosten unrealistisch geschätzt wurden
- Als fachliche Grundlage für Einwendungen oder ein Ergänzungsgutachten
Was das Gegengutachten prüft
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Befunde
- Mess- und Untersuchungsmethodik (statt bloßer Vermutung)
- Ursachenbewertung und Schlussfolgerungen
- Plausibilität der Schadens- und Kostenschätzung
- Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Normen
Ablauf
- Durchsicht des vorliegenden Gerichtsgutachtens und der Akte
- Eigene Begutachtung vor Ort mit Diagnosetechnik, wenn möglich
- Schriftliche, nachvollziehbare Stellungnahme mit Belegen
- Abstimmung mit Ihrem Anwalt für die weitere Verwertung
Hinweis: Das Gegengutachten ist eine fachlich-technische Stellungnahme. Die rechtliche Verwertung (z. B. Einwendungen im Verfahren) erfolgt über Ihren Rechtsanwalt.
Gerichtsgutachten prüfen lassen: 07181 2699854
Autor: Stefan Klaus Ritter, Bausachverständiger – Bausachverständigenbüro SKR, Römmelgasse 6, 73614 Schorndorf.