Schadenbegutachtungen am Neubau
(Begutachtung von Schäden in Folge von Nutzung-, Ausführungs- oder Planungsfehlern): Durch Fehler beim Bauen aber auch durch fehlerhafte Nutzung des Gebäudes entstehen Bauschäden, die wir durch Begutachtung und ggf. Laboruntersuchungen an Materialproben auf ihre Ursachen zurückführen.
Feststellende Begutachtungen (Vergleich der Ist- mit der Soll-Beschaffenheit):
Bautenzustand (Umfang ausgeführter Leistungen)
Oft ist es von Interesse, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Bauleistungen zu kennen. Dies erfolgt durch visuelle Begutachtung und fotografische Dokumentation, wobei zerstörende Bauteilöffnungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Richtschnur ist dann das Bauleistungsverzeichnis, das in allen Details bekannt sein muss.
BauwerkdetailsBetonoberfläche Sichtbeton Porigkeit (Maße, Anzahl von Einbauten, Oberflächenbeschaffenheit)
Vielfach bestehen Zweifel, ob das Vereinbarte auch eingebaut oder ausgeführt wurde. Feststellende Gutachten hierzu erfolgen ohne zerstörende Bauteilöffnung durch Messung, Zählung, Vergleich mit Musterflächen oder ähnliche Verfahren. Dabei geht es häufig um Sichtbeton oder Sichtflächen von Mauerwerk sowie um den Einbau der Bewehrung im Beton.
Baustoffdetails (Schichtdicken, Schichtfolge, Festigkeiten)
Falls zu ermitteln ist, ob der vereinbarte Baustoff oder das vereinbarte Bauelement vorhanden und richtig eingebaut ist, wird es zumeist erforderlich sein, eine zerstörende Entnahme und Untersuchung von Proben durchzuführen. Dabei können Baustoffeigenschaften (zum Beispiel Festigkeit, Dichte, Wärmedämmung, gegebenenfalls Produktname), Ausführungsdetails (zum Beispiel Schichtdicken, Schichtenfolgen) oder Oberflächeneigenschaften (zum Beispiel Haftzugfestigkeit, Oberflächenzugfestigkeit, Porosität) gemessen werden.
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Baugutachter Ritter