Sachverständiger für Neubau


Sachverständiger
Sachverständiger

Die Kompetenz für Bauqualität und Mehrwert beim Bauen

BauSVBüro Ritter

 

bei Bauunternehmen als "Hardliner" und als "Pingelkopp" verschrien - für Kunden ein angenehmer Bausachverständiger mit "Biss". Wir stehen dazu, das ist unser Job und sprechen sicher für alle anderen Sachverständigen, besonders für die Baubranche! Mit uns haben Sie einen kompetenten, loyalen Partner - für Bauqualität - an Ihrer Seite.Wir bieten Hilfe für Lösungen, Probleme und Bedürfnisse !

 

Ihr Begehren ist unser Anliegen und unsere Dienstleistungen werden individuell angepasst. 

 

Schauen Sie sich um, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 


Allgemeine Baugutachten

 

Ein privates Gutachten bewertet in der Regel einen Bauzustand. Es werden Fakten ermittelt und die gutachterlich Stellungnahme des Baugutachters gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion einwandfrei und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde.

 

Unsere Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Dienstleistung ist käuflich, nicht aber das Ergebnis.

 

In unseren Gutachten werden Ursachen für den Zustand und der eventuell vorhandenen Baumängel und mögliche Folgeschäden benannt. Ein dreifacher Baugutachter ist der Garant dafür, das im Gutachten die Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel auf Wunsch genannt werden.

 

Die Baugutachterkosten für ein Gutachten sind abhängig vom Schaden, Umstand und Fragestellung die sich aus dem Schadensbild ergibt. 

 

Die Kosten eines Gutachtens ergeben sich aus verschiedenen Baugutachter Stundensätzen und Einsatz der Gerätschaften, sowie notwendige Merkblätter und Untersuchungsauslagen. Zusätzlich kommen Fahrt-, Fahr und ggf. Unterkunfskosten hinzu. Zudem stellt die Dienstleistung eines privaten Baugutachters im gerichtlichen Streitprozess (Baustreitverfahren) wichtige Brückenpfeiler für Ihren Anwalt, denn eine wichtige Beweislage im selbständigen Beweissicherungsverfahren zu ermitteln, ist eine wesentliche Rolle nach der Erstellung eines Gutachtens. Das bedeute: Eine ausreichende und aussagekräftige Darstellung von Mängeln und Schäden sind in einem Gutachten notwendig, um Erfolg im Streit zu haben. Häufig werden die Parteien sich über einzelne Sachverhalte nicht einig und das Gericht bestellt einen eigenen Bausachverständigen.

 

Fordern Sie uns, dieses Büro ist auch für schwere Fälle gut gerüstet.

 

Mit freundlicher Empfehlung

Stefan Klaus Ritter


Bau Gutachten für BaWü

Baugutachter / Bausachverständiger
Telefonische Terminfindung
TERMINFINDUNG
zügig - flexibel - zeitnahe
  • Teilen dem Bausachverständigenbüro Ihre Anliegen stets kostenlos und unverbindlich mit.
  • Nutzen Sie ein kurzes Gespräch mit dem  Bausachverständige, um den  Sachverhalt oder den Grund sowie Ihre Terminvorstellungen und Wünsche mitzuteilen.
  • Terminabsprache bezüglich der üblichen Erstberatung bei  Gutachten, Baubegleitung und Hauskaufberatung. 
 Bausachverständiger /Baugutachter
Preiswerte Vorbesichtigung / Ersttermin
 BESICHTIGUNG
 mündliche Beratung  
  • 2 volle Stunden Anwesenheit des Bausachverständigen zwecks Durchführung der Besichtigung vor Ort, nebst mündlicher Bewertung und Erstellung der Bilddokumentation, ohne schriftliche Auswertung.   
  • Ohne zerstörende, umfangreiche Untersuchungen oder Geräteeinsatz.
  • Bei Zeitüberschreitungen des Festpreisangebotes oder beim Erreichen der Honorarobergrenze  wird der AG seitens des Bausachverständigen direkt vor Ort informiert und die Arbeit automatisch eingestellt; Fortsetzung der gutachterlichen Tätigkeit nur nach gemeinsamer Absprache und Vereinbarung.
Baugutachter / Bausachverständiger Ritter
Ortstermin zwecks umfangreiche
UNTERSUCHUNGEN
Messungen/Bauteilöffnungen
  • Nach Auswertung der Besichtigung vor Ort bezüglich Mängel, Schäden, Baupfusch u.s.w. könnten ggf. weitere Untersuchungen oder Prüfungen erforderlich sein.
  • Derartige Ortstermine sind ausschließlich über den Rahmenvertrag zu vereinbaren.
  • Die Kosten und jeweiligen Stundensätze, Nebenkosten oder Baugutachter-Angebote sind schriftlich zu beauftragen.
  • Ggf. Assistent zwecks Bauteilöffnungen; oder bauseits bereitgestellten Handwerker z.B.  Eigenleistung - Mitteilung erfolgt rechtzeitig.


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