AGB Gebäudethermographie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Gebäude- Thermographie
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Feststellung von Wärmeemissionen an Gebäuden mittels Durchführung einer Gebäude-Thermographie, die durch TATORT-BAU durchgeführt bzw. vermittelt wird. Mit der Inanspruchnahme der durch Tatort-Bau angebotenen Leistung durch Rücksendung des Auftragsformulars erkennt der Auftraggeber / Kunde die auf der Rückseite des Auftragrechnungsverfahren abgedruckten Bedingungen an. Fremde Geschäftsbedingungen oder Kostensätze werden nicht anerkannt, es sei denn, Tatort-Bau oder deren Vertreter diese ausdrücklich und schriftlich fixiert bzw. nachweislich zugestimmt hat.
2. Identität der Vertragspartner
2.1 Anbieter der Dienstleistung „Tatort-Bau das Bausachverständigenbüro ", Sitz in Westerkappeln (KR Steinfurt),
Geschäftsführer/Inhaber: Stefan Klaus Ritter (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Bautenschutz und Bausanierung (EIPOS). Der Dienstleister der EQS- Energieberatung (Sven Hamm- Fa. Infa-Pic zert. Thermograph.
2.2 Auftraggeber / Kunde ist ausschließlich der jeweilige Hauseigentümer bzw. ein vom Hauseigentümer benannter Bevollmächtigter oder Beauftragter.
3. Leistungsumfang/ Auftragserteilung
3.1 Tatort-Bau vermittelt und begleitet die Durchführung einer Gebäude-Thermographie für die vom Auftraggeber / Kunden angegebenen und beauftragten Objekte. Die einzelnen Leistungspakete der Gebäude- Thermographie sind persönlich vom Auftraggeber / Kunden zu bennen und an Tatort-Bau zurückzusendenden bzw. an einen Beauftragten von Tatort-Bau zu übergeben. Dies hat per Schriftform oder per Auftragsrechnungsverfahren der Gebäudethermografphie zu erfolgen. Mündliche Absprachen zählen als Anfrage und werden bei Ausführung als "fiktive" Auftragserteilung anerkannt, wenn ein vereinbarter Termin erfolgt.
3.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Gebäude- Thermographie. Tatort-Bau das Bausachverständigenbüro oder der Vertreter ist jederzeit berechtigt, die Gebäude- Thermographie ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3.3 Der Auftraggeber / Kunde erhält nach Auftragserfüllung im Anschluss an die Durchführung der Thermographie vor Ort, die vereinbarte Dokumentation zur Thermographie, zusammen mit einer Rechnung per Einschreiben zugesandt.
4. Besondere Vertragspflichten
4.1 Der Auftraggeber hat alle nachfolgenden, zur Durchführung der Thermographie erforderlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen:
- gleichmäßige und ausreichende Beheizung des Objektes zum Zeitpunkt der Thermographieaufnahmen sicherzustellen (min. 10 Grad Temperaturunterschied)
- geschlossene Fenster und geöffnete Rollläden,
- freier Zutritt zum Grundstück für die Vertreter des von Tatort-Bau beauftragten Dienstleisters zur Durchführung der Thermographie, - sowie alle weiteren in der Anlage aufgeführten Anforderungen.
4.2 Da eine ordnungsmäßige Durchführung der Gebäude- Thermographie nur unter bestimmten klimatischen und
witterungsabhängigen Bedingungen (günstige Außentemperaturen, keine Sonneneinstrahlung usw.) durchgeführt werden kann, muss der konkrete Durchführungstermin zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt werden. Ist der Nutzer nicht in der Lage, den vereinbarten Durchführungstermin sicherzustellen, hat er Tatort-Bau unverzüglich zu informieren. Die Vertragspartner werden im Nachgang einen neuen Termin vereinbaren. Tatort-Bau behält sich vor, dem Nutzer eventuell anfallende nutzlose Aufwendungen aufgrund einer von diesem schuldhaft versäumten Terminabsage in Rechnung zu stellen.
5. Preise/ Zahlungsbedingungen
5.1 Der im Auftragsformular benannte und durch den Nutzer bestätigte Gesamtpreis zur Durchführung einer Gebäude-Thermographie entspricht dem Bruttopreis der Dienstleistung lt. Leistungsumfang (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer), einschließlich anfallender Versandkosten.
5.2 Tatort-Bau übersendet dem Nutzer zusammen mit der Dokumentation der Dienstleistung eine Rechnung über den Gesamtpreis.
Diese ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung und -Zugang beim Nutzer zur Zahlung fällig.
5.3 Kann die Gebäude- Thermographie aus Gründen, die vom Nutzer zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, wird dem Nutzer der angefallene Aufwand mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50% des Netto- Auftragswertes
(zzgl. 19% MwSt.) in Rechnung gestellt. Dem Nutzer bleibt es nachgestellt, im Einzelfall niedrigere Kosten nachzuweisen.
6. Rechte des Auftraggebers / Kunden bei Vorliegen von Mängeln
6.1 Alle Inhalte, Abbildungen und Links in der Dokumentationsbroschüre zur Thermographie sind als Hinweise und
Empfehlungen zu verstehen. Rechtliche Ansprüche auf Vollständigkeit und/ oder Richtigkeit können hieraus nicht geltend
gemacht werden.
6.2 Eine Verwendung der Leistung von GVP als Gutachten bzw. sachverständige Stellungnahme im Rahmen von
Rechtsstreitigkeiten mit Dritten wird ausgeschlossen.
6.3 Im Falle von übrigen Sach- oder Rechtsmängeln kann der Nutzer die sich aus §634 BGB ergebenden Rechte
Geltend machen. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Mängelbeseitigung in erster Linie durch Nacherfüllung
erfolgen soll. Hierzu verpflichtet sich Tatort-Bau, festgestellte und von ihr zu vertretende Mängel kostenlos und unverzüglich zu beseitigen. Die Pflicht zur Nacherfüllung gilt nicht für Mängel, die vom Nutzer oder nicht von Tatort-Bau beauftragten Dritten verursacht worden sind.
Sie gilt ebenfalls nicht für Mängel, die wegen von Tatort-Bau nicht vertretender fehlender oder unrichtiger Unterlagen aufgetreten sind und als solche nicht erkennbar waren.
7. Haftungsausschluss
Tatort-Bau sowie ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften aus diesem Auftragsverhältnis nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung von Tatort-Bau sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Ausgeschlossen ist die Haftung für alle so genannten mittelbaren Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden Dritter. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
8. Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten sind Informationen zur Identität des Nutzers. Hierzu gehören z.B. Angaben wie Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse. Für die Durchführung der Gebäude- Thermographie ist es erforderlich, personenbezogene Daten zu erheben.
8.2 Durch eine Anerkennung dieser AGB und der Angabe seiner Daten und deren Absendung erteilt der Nutzer seine
Einwilligung zu der zur Bearbeitung der Anfragen erforderlichen Nutzung und Weitervermittlung seiner Daten an die vertraglich gebundenen Dienstleister. Personenbezogene Daten werden durch Tatort-Bau weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet.
8.3 Es wurden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die personenbezogenen Daten des Nutzers vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unberechtigten Zugriff zu schützen. Alle Mitarbeiter von Tatort-Bau und alle in der Datenverarbeitung beteiligten Dritten sind verpflichtet, das Bundesdatenschutzgesetz und den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten einzuhalten.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Stand 10/2009
Niedersachsen / Nds.
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